Durch unsere große Erfahrung in diesem Bereich können Sie sich darauf verlassen, dass eingehende Alarme schnell und unverzüglich bearbeitet werden. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage einer mit Ihnen individuell für die Alarmaufschaltung erarbeiteten Dienstanweisung.
Für gefährdete Bereiche und Branchen werden Installation und Betrieb von Alarmanlagen seitens der Schadensversicherer vorgeschrieben, was die Aufschaltung zu einer Notrufzentrale einschließt. Aber auch dort, wo keine Auflagen der Versicherer bestehen, bietet die Aufschaltung zur SGB-Notrufzentrale ein höheres Maß an Sicherheit, als sie durch eine Alarmierung der anonymen Öffentlichkeit gewährleistet werden kann.
Die Alarmaufschaltung zur Notrufzentrale unseres Sicherheitsdienstes ist besonders empfehlenswert für alle, die Personen und Werte schützen möchten.